Rechtsprechung
VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30459 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit; Asylantrag; Einreise auf dem Landweg; Verwicklung in gewalttätige Auseinandersetzungen bei den Kommunalwahlen 2009; Engagement für die DTP
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Sichere Drittstaaten
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30459
Die Drittstaatenregelung nach Art. 16 a Abs. 2 GG greift nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 14.5.1996, Az. 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93, DVBl. 1996, S. 729 f.) immer dann ein, wenn feststeht, dass der Ausländer nur über (irgend)einen, der durch die Verfassung oder Gesetz bestimmten sicheren Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sein kann; es muss nicht geklärt werden, um welchen sicheren Drittstaat es sich dabei handelt. - VGH Bayern, 21.10.2008 - 11 B 06.30084
"Kriegsverbrechen" im Sinn von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AsylVfG und Art. 1 F …
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30459
Nach der Auskunftslage konzentrieren sich die von türkischen Sicherheitskräften begangen bekanntgewordenen Misshandlungen überwiegend auf Fälle, in welchen sich der Betroffene nicht "offiziell", also nicht auf rechtlicher Grundlage und nach aktenmäßiger Erfassung, in staatlichem Gewahrsam befand, sondern außerhalb förmlicher Verfahren quasi extralegal ergriffen wurde und die Sicherheitsorgane ihrerseits trotz der Anti-Folter-Politik der türkischen Regierung ihrerseits keine strafrechtliche Aufdeckung und Verfolgung zu fürchten brauchen (vgl. BayVGH vom 21.10.2008, Az. 11 B 06.30084, juris, RdNrn. 96 ff.). - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93
Sichere Herkunftsstaaten
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30459
Die Drittstaatenregelung nach Art. 16 a Abs. 2 GG greift nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 14.5.1996, Az. 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93, DVBl. 1996, S. 729 f.) immer dann ein, wenn feststeht, dass der Ausländer nur über (irgend)einen, der durch die Verfassung oder Gesetz bestimmten sicheren Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sein kann; es muss nicht geklärt werden, um welchen sicheren Drittstaat es sich dabei handelt.
- BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95
Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch …
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30459
Da somit alle Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland entweder auf Grund ihrer Mitgliedschaft in den Europäischen Gemeinschaften oder auf Grund der Anlage I zu § 26 a AsylVfG sichere Drittstaaten sind, hat jeder Asylsuchende, der auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland gelangt ist, den Ausschlussgrund der Einreise aus einem sicheren Drittstaat verwirklicht (BVerwG, Urteil vom 7.11.1995, InfAuslR 1996, 152). - BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95
Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30459
Die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG ist aber für das Bundesamt und die Gerichte jedenfalls dann unbeachtlich, wenn die oberste Landesbehörde trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage keinen generellen Abschiebestopp nach § 60 a Abs. 1 AufenthG erlassen bzw. diesen nicht verlängert hat und ein vergleichbar wirksamer Schutz dem betroffenen Ausländer nicht vermittelt wird (vgl. BVerwGE 102, 249/258 f.). - BVerwG, 19.12.2000 - 1 B 165.00
Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Ablehnung des …
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30459
In einem solchen Fall steht dem Ausländer wegen allgemeiner Gefahren ein Anspruch auf Feststellung des Voraussetzungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.12.2000, Az. 1 B 165/00). - VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30460
Afghanistan, Hindus, nichtstaatliche Verfolgung, Verfolgung durch Dritte, …
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30459
Wie sich in der mündlichen Verhandlung im Parallelverfahren Au 6 K 10.30460 ergab, bestehen in der Großfamilie Spannungen derart, dass die miteinander eingereisten Cousins nicht miteinander sprechen. - VG Darmstadt, 13.11.2006 - 2 E 377/06
Auszug aus VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30459
Nichtstaatliche Akteure im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 4 lit. c AufenthG können Organisationen ohne Gebietsgewalt, Gruppen oder auch Einzelpersonen sein, von denen eine Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG ausgeht (vgl. zusammenfassend VG Darmstadt vom 13.11.2006 2 E 377/06.A (2), Asylmagazin 12/2006, S. 12).
- VG Augsburg, 11.01.2013 - Au 6 K 12.30318
Türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit; Folgeantrag; keine …
Die Klage hiergegen wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 14. Dezember 2010 abgewiesen (Az. Au 6 K 10.30459), der Antrag auf Zulassung der Berufung blieb erfolglos. - VG Augsburg, 05.12.2012 - Au 6 K 12.1417
Türkischer Staatsangehöriger; Folgeantrag; Aussetzung der Abschiebung; …
Die Klage hiergegen wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 14. Dezember 2010 abgewiesen (Az. Au 6 K 10.30459), der Antrag auf Zulassung der Berufung blieb erfolglos. - VG Augsburg, 06.11.2012 - Au 6 E 12.1416
Türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit; Folgeantrag; …
Die Klage hiergegen wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 14. Dezember 2010 abgewiesen (Az. Au 6 K 10.30459), der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt. - VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30460
Türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit; Asylantrag; …
Sein Cousin gab im Parallelverfahren (Au 6 K 10.30459) an, sie seien aus ... mit dem Flugzeug nach Tirana in Albanien gereist und von dort mit dem Auto über den Kosovo, Ungarn und Österreich nach Deutschland.